Wie die Mitarbeitenden im Jugendamt Greifswald willkürlich Steuergelder nutzen können, Pflegeeltern unterschiedlich behanden, Kindeswohlgefährdungen nicht ausreichend nachgehen und nicht davor zurückschrecken, in Schreiben an Gerichte die Unwahrheit kommunizieren. Und Amtsleitungen, die versäumen, ausreichend Qualitätsmanagement und Standards zu etablieren und die oben genannte Arbeitsweisen unter dem Deckmantel des Schweigens zulassen.
Diese Kompetenz soll für ein Wohl der Kinder verantwortlich sein, für diese Art der Selbstverwaltung muss der Steuerzahler aufkommen.
Menschenkenntnis, Ethik, Moral und Pflichtbewusstsein gehört jedenfalls nicht zu den „Fachkompetenzen“ im Jugendamt Greifswald.
In den zum Download verfügbaren Unterlagen sind die Details zu folgenden Punkten einsehbar:
| Unzureichende Prüfung Kindeswohlgefährdungen | Eines der Pflegekinder wurde durch meine Expartnerin mehrfach geschlagen, außerdem wurde das Kind in Klamotten unter die kalte Dusche gestellt, bis es aufhörte zu schreien. Dem Jugendamt hatte ich die entsprechende Meldung gemacht, zu meinen Meldungen hat mich bis heute kein Jugendamtsmitarbeitender nach Details zu den Vorfällen gefragt. Auch wurde das Pflegekind, damals zwischen fünf und sechs Jahren alt, nicht zu den Vorfällen angehört. Laut Akte wurde meine Expartnerin zu meinen Meldungen befragt – nichts weiter passierte bislang. Die Kinder leben weiterhin bei dieser Person. Nun ist dem Jugendamt bekannt, dass meine Expartnerin bereits mehrfach relevante Informationen zurückhielt: Bspw. hat sie die Pflegekinder vom Jugendamt damals in Empfang genommen mit ihrem damaligen temporären Partner, ohne darauf hizuweisen, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorlagen. Der Jugendamtsmitarbeitende schreibt in der Akte, er hätte „beide Pflegepersonen“ angetroffen – das Jugendamt ist auf dieses Schauspiel hereingefallen. Weiterhin hat meine Expartnerin bis zu 13 mal den Job gewechselt, war knapp ein Jahr arbeitslos, hat Schulden aufgebaut und Schuldscheine unterzeichnet, mittlerweile mussten Gerichtsvollzieherinnen mindestens zwei mal Geld einfordern – dem Jugendamt hatte sie diese Informationen vorenthalten. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie in der Sache der Kindeswohlgefährdungen nicht weitere Informationen eingefordert wurden und trotz der vorherigen Täuschungen die Aussage meiner Expartnerin einfach akzeptiert wurde. Weiterhin wollte meine Expartnerin Schulden mit dem Pflegegeld abbezahlen. Dabei ist das Pflegegeld eine zweckgebundene staatliche Leistung und sichert den Lebensunterhalt des Pflegekindes, nicht den persönlichen Schuldenabbau der Pflegeeltern. Aktuell wird der Fall durch den Landrat aufgearbeitet, ich werde weiter forcieren, dass das Pflegekind zu den gemeldeten Kindeswohlgefährdungen aussagen kann. |
| Willkürliche Nutzung von Steuergeldern | Einem unserer Pflegekinder wurde ohne Notwendigkeit und ohne, dass wir dieses gefordert hätten, einen erhöhten Erziehungsbeitrag bewilligt. Passenderweise, nachdem sich das Jugendamt über Monate nicht um unsere Anliegen kümmerte, obwohl wir ein weiteres Pflegekind aufgenommen hatten und über Monate keine Pflegeausweise erhielten. Die Pflegefamilie, welche einen Bruder unserer Pflegekinder betreut hatte tatsächlich einen erhöhten Bedarf und entsprechend einen Antrag gestellt, wurde nach Beantragung durch die andere Pflegemutter erst knapp 1,5 Jahren nach uns bewilligt. Hier wird offensichtlich, wie wenig Kriterien für die Arbeit im Jugendamt zugrunde liegen und wie geschickt das Jugendamt Steuergelder nutzen kann, um mutmaßlich Versäumnisse und Fehler wieder ins rechte Licht zu rücken. |
| Aussageverweigerung bei der Staatsanwaltschaft und Intransparenz durch Jugendamts-Mitarbeitende | Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Mitarbeitende des Jugendamts Greifswald im Kontext einer mutmaßlichen Nötigung. Beide Mitarbeiterinnen hatten die Möglichkeit, den Fall mit aufzuklären, verweigerten jedoch die Aussage bei der Staatsanwaltschaft. Auch an dieser Stelle ist die selbstgerechte Haltung der Mitarbeitenden im Jugendamt Greifswald zu erkennen – man lässt sich ungern auf die Finger schauen und möchte bequem weiterhin „unter dem Radar“ agieren – und nimmt eine kindeswohlfeindliche Unfehlbarkeit in Anspruch. Die Beschreibung zum Vorfall, sowie die Akten der Staatsanwaltschaft und weitere Aussagen der Beteiligten finden sich unter Unterlage XV. |
| Mehrere falsche Angaben durch das Jugendamt an das Amtsgericht Greifswald. | Die Schreiben mit den falschen Angaben an das Amtsgericht durch das Jugendamt Greifswald und die jeweiligen Nachweise, dass es sich um falsche Angaben handelt, finden sich im Download-Ordner unter Unterlage XI. |
| Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und das Ausüben von Druck | Etliche Pflegeeltern im Bereich des Jugendamts Greifswald berichten ebenfalls über das Ausüben von Druck durch Mitarbeitende. Siehe Unterlage XVI. Darunter auch ein weiterer Fall, im Kontext dessen das Gericht laut Urteil das Pflegekind den Pflegeeltern zugesprochen hatte. Das Jugendamt Greifswald hatte dagegen prozessiert und strich nach dem Urteil den Pflegeeltern als Druckmittel das Pflegegeld für das Pflegekind, um die Meinung der Mitarbeitenden durchzusetzen. Die Pflegeeltern wehrten sich und erhalten mittlerweile wieder Pflegegeld, der Fehler wurde korrigiert – Konsequenzen gab es keine. |
Diese Liste wird demnächst fortgeführt.
Stichworte: Jugendamt Greifswald, Defizit Jugendamt, Versagen Jugendamt, Mecklenburg-Vorpommern, Hansestadt Greifswald, Landratsamt Greifswald, Amtsleitung, Kindeswohlgefährung, Wohl des Kindes, Fehler Jugendamt, Fehler im System.