Problem statement


Ausgangspunkt: Ein persönlicher Fall, ein strukturelles Problem

Ich schreibe aus der Perspektive eines Pflegevaters von drei Pflegekindern, der über Jahre mit einem Jugendamt Greifswald konfrontiert war und ist, welches durch Unzuverlässigkeit, Inkompetenz und nachweislich falsche Darstellungen vor Gericht auffällt.  

Mein persönlicher Fall und die anderen auf dieser Website beschriebenen Fälle aus dem Kreis Vorpommern-Greifswald sind keine „Betriebsunfälle“, sondern ein Symptom eines Systems, in dem eine Behörde mit massiven Grundrechtseingriffen agiert, ohne einer wirksamen fachlichen Kontrolle zu unterliegen.  

Für Pflegeeltern und Pflegekinder bedeutet das: Wer in die Mühlen des Jugendamts gerät, ist weitgehend von der inneren Qualität, Redlichkeit und Integrität einzelner Mitarbeiter abhängig – nicht von klaren, kontrollierten fachlichen Standards oder üblich integriertem Qualitätsmanagement.  

Auf dieser Website zeige ich das strukturelle Problem am Beispiel der Zustände im Jugendamt Vorpommern-Greifswald in Greifswald – mehr können die Anforderungen an ein Amt in einem „Erste-Welt-Land“ wie Deutschland nicht abweichen.

Kommunale Selbstverwaltung: Macht ohne Fachaufsicht

Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe werden in Deutschland in der Regel als Selbstverwaltungsaufgabe von Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen. Das heißt: Das Jugendamt ist Teil der Kommunalverwaltung und handelt im „eigenen Wirkungskreis“ relativ weisungsfrei, solange es sich formal im Rahmen der Gesetze bewegt.

Für diese Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen Jugendämter lediglich der Rechtsaufsicht des Landes, nicht einer inhaltlichen Fachaufsicht, die Entscheidungen qualitativ oder auf moralisch-ethische Grundsätze überprüft. Rechtsaufsicht bedeutet: Es wird geprüft, ob Entscheidungen rechtmäßig sind – nicht, ob sie fachlich sinnvoll, verhältnismäßig oder kindeswohldienlich getroffen wurden.

Eine Fachaufsicht dagegen würde sowohl die Einhaltung des Rechts als auch die fachliche Zweckmäßigkeit von Entscheidungen und Abläufen kontrollieren, also z. B. ob Risikoabwägungen und Hilfeplanung methodisch sauber erfolgen.

Wie sich fehlende Kontrolle konkret auswirkt

Ein Jugendamt (hier: das Jugendamt Greifswald) entscheidet u. a. darüber, ob Kinder in Obhut genommen, in Pflegefamilien vermittelt oder Herkunftsfamilien Kinder entzogen werden. Diese Entscheidungen greifen tief in Grund- und Persönlichkeitsrechte ein.  

Gleichzeitig steht fest: In fast ganz Deutschland gibt es bislang keine unabhängige Instanz, die die inhaltliche Qualität dieser Entscheidungen systematisch und fortlaufend überprüft – etwa ob fachliche Einschätzungen, Gefährdungsbeurteilungen und Berichte methodisch korrekt sind. Landesjugendämter betonen ausdrücklich, dass sie örtliche Jugendämter wegen der kommunalen Selbstverwaltung fachlich nicht kontrollieren oder in deren Handeln eingreifen können.

Die Jugendämter selbst unterbinden möglichst, dass keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen: Implizit durch Druck (des Jugendamts Greifswald) auf die Beteiligten (Pflegeeltern, leibliche Eltern) und maximale Intransparenz in Bezug auf Auskünfte, Protokolle und Einsichtnahmen von Akten.

In der Praxis bedeutet das:  

  • Ermessensentscheidungen des Jugendamtes werden quasi nie von außen fachlich hinterfragt – es sei denn ein Fall schafft es in die Presse.  
  • Fehlerhafte Fall-Analysen, einseitige Darstellungen, falsche Entscheidungen oder bewusst verzerrte Berichte (hier: durch das Jugendamt Greifswald) können über Jahre Wirkung entfalten, ohne dass eine spezialisierte Fachaufsicht eingreift.  Das Jugendamt „schafft Fakten“ u. a. durch (verstrichene) Zeit und Ausübung von Druck, nicht durch seriöse, kompetente Sachbearbeitung.
  • Die interne „Kontrolle“ erfolgt oft nur über Vorgesetzte innerhalb derselben Behörde – also de facto ohne unabhängige Qualitätskontrolle. Wenn diese Vorgesetzten wie im Fall des Jugendamts Greifswald oft schon zu DDR-Zeiten operierten und beispielsweise noch immer mit Druck auf Pflegeeltern und leibliche Eltern agieren (es handelt sich um eine bequeme und effiziente Methode, welche aktiv eingesetzt wird), heißt das gleichzeitig, dass gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte die Arbeit im Jugendamt meiden, da in den aktuellen Strukturen ohne fachliche Standards und ohne ausreichend Qualitätsmanagement eine strukturierte, zielführende, nachhaltige und vor allem zeitgemäße Arbeit nicht möglich ist. Wohin das führt, zeigt sich im Jugendamt Vorpommern-Greifswald – die ewige Leier von Überforderung und zu wenigen Fachkräften ist zumindest im Jugendamt Greifswald hausgemacht und geradezu lächerlich.

Gerichte als „Korrektiv“? Ein gefährlicher Mythos

Auf politischer Ebene wird häufig behauptet, Fehler des Jugendamts könnten von den Familiengerichten korrigiert werden. Formal stimmt: Verfahren zu Kindeswohlgefährdungen, Umgangs- und Sorgerechtsfragen unterliegen dem Familienverfahrensgesetz (FamFG), das ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG) vorsieht. Gerichte sollen kindesrelevante Verfahren „vorrangig und beschleunigt“ führen und sind verpflichtet, Jugendamt und Beteiligte anzuhören.

Die Realität sieht anders aus: Untersuchungen zeigen, dass familiengerichtliche Verfahren zu Kindeswohlthemen im Durchschnitt deutlich länger dauern, als es der Kinderschutz eigentlich zulassen würde (Quellenverzeichnis #1).

Besonders gravierend ist: Das Jugendamt kann Kinder sofort in Obhut nehmen oder Umgänge untersagen, ohne die gerichtliche Entscheidung abwarten zu müssen. Bis ein Gericht im Hauptsacheverfahren entscheidet, sind oft Monate vergangen – in dieser Zeit werden Fakten geschaffen: neue Bindungen, Schulwechsel, therapeutische Diagnosen und Gutachten, die dann ihrerseits den weiteren Verfahrensverlauf prägen.  

Gerichte arbeiten zudem stark auf Basis der Informationen, die das Jugendamt liefert: Berichte, Stellungnahmen, Gefährdungseinschätzungen. Wenn diese selektiv, lückenhaft oder unwahr sind (wie in vielen Erfahrungsberichten und Recherchen aufgezeigt, unter anderem in meinem eigenen Fall mit dem Jugendamt Greifswald), wird das Gericht strukturell in Richtung der Sichtweise des Jugendamtes gelenkt – zumal es den Fall zeitlich nur in Ausschnitten und unter hohem Entscheidungsdruck sieht.

Kommunale Berichtskultur: Zahlen statt Qualität

In der Logik der kommunalen Selbstverwaltung wird Jugendhilfe häufig über leicht verfügbare Basis-Kennzahlen statt aussagekräftiger und komplexerer KPIs gesteuert: Fallzahlen, Kosten, Anzahl der Verfahren, Anzahl der gewonnenen oder verlorenen Prozesse. Die Kontrolle erfolgt dann primär über Haushaltszahlen und grobe Statistiken im Jugendhilfeausschuss oder Stadtrat, nicht über unabhängige Evaluation der fachlichen Qualität einzelner Fälle (was mit KPIs ermöglicht werden könnte).

In einem System ohne Fachaufsicht kann sogar ein strukturell problematisches Amt über Jahre gute „Erfolgszahlen“ produzieren, weil es die Informationsbasis von Gerichten dominiert.  

Fazit dazu aus meinem Gespräch mit dem Landrat von Vorpommern-Greifswald am 21.03.2025: Wenn ein Landrat oder Dezernent sich vom Jugendamt berichten lässt, wie viele Verfahren vor Gericht „gewonnen“ wurden, sagt das nichts darüber aus, ob die Darstellung des Jugendamtes wahr, ausgewogen und kindeswohldienlich war – es spiegelt nur wider, wie stark seine Position vor Gericht durchschlagend war. Dass sich ein Landrat auf diese „billigen“ Basis-Kennzahlen beruft, wenn er explizit darauf angesprochen wird, wie er in seiner Funktion eine Qualität im Jugendamt Greifswald sicherstellt, halte ich für befremdlich.

Kern des Problems: Machtkonzentration ohne Balance

Strukturell liegt das Problem in einer Machtkonzentration:  

  • Das Jugendamt ist Initiator, Hilfeplaner, eigene Kontrollinstanz und zentraler Informationslieferant für das Gericht in einem.
  • Das Jugendamt unterliegt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung keiner echten Fachaufsicht, sondern lediglich einer Rechtsaufsicht, die nicht in die Zweckmäßigkeit und fachliche Qualität der Arbeit eingreift oder diese sichtbar macht.
  • Kinder und Pflegeeltern stehen dem Amt ohne professionelle eigene Fachvertretung gegenüber, mit asymmetrischer Informations- und Ressourcenlage.  

Wo so viel Macht ohne unabhängige, spezialisierte Kontrolle gebündelt ist, entstehen systemisch Missbrauchs- und Fehlanreizrisiken – auch dort, wo einzelne Ausnahme-Mitarbeiter engagiert und wohlmeinend handeln. 

Vision statement – Professionalisierte Kinderschutz- und Jugendhilfeagentur

Lesen Sie weiter:

Quellenverzeichnis

[#1] Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz