Aufgrund unserer Erfahrungen mit den kindeswohlgefährdenden Zuständen im Jugendamt Vorpommern-Greifswald haben wir mit kompetenter Unterstützung an einem kindeswohldienlichen Modell gearbeitet, in welchem das heutige kommunale Jugendamt in seiner jetzigen Form vollständig abgelöst und durch eine neu strukturierte, stark professionalisierte Kinderschutz‑ und Jugendhilfeagentur ersetzt wird – mit klaren Mindestqualifikationen, externer Kontrolle und sehr hohen Anforderungen an die Leitung. Internationale Beispiele zeigen bereits Bausteine dafür, etwa zentral geführte Kinderschutzbehörden mit lokaler Umsetzung oder eigenständige, hochqualifizierte Gerichtsdienste wie CAFCASS in England1.
Ansatz: Jugendamt als Fachagentur neu denken
Unser Reformmodell basiert auf dem kindeswohldienlichen Ansatz, die kommunalen Jugendämter aufzulösen und stattdessen eine „Landesagentur für Kinderschutz und Jugendhilfe“ mit regionalen Dienststellen zu schaffen.
Die operative Arbeit (Fallaufnahme, Hilfeplanung, Gefährdungseinschätzung, Begleitung von Pflegeverhältnissen) würde weiterhin dezentral vor Ort stattfinden, aber rechtlich und fachlich in einer landesweit einheitlich geführten Fachorganisation mit klaren Standards, Supervision und Fachaufsicht verankert.
Die kommunale Ebene hätte dann vor allem die Rolle, Angebote der Jugendhilfe (Kitas, Jugendarbeit etc.) zu planen und zu finanzieren, während hoheitliche Eingriffe in das Sorgerecht und der Kinderschutz vollständig in die Verantwortung dieser spezialisierten Landesagentur fallen.
Damit entfiele das heutige „kommunale Sonderreich Jugendamt“ – Macht und Verantwortung würden in eine Fachlaufbahn mit streng geprüften Qualifikationen und transparenter Aufsicht überführt – gleiche Anforderungen wie in anderen Amts-Strukturen in Deutschland.
Internationale Vorbilder für andere Strukturen
Norwegen trennt bereits heute zwischen einem kommunalen Kinderschutzdienst und starken staatlichen Strukturen: Die Gemeinden haben eigene Child Welfare Services, die von einer zentralen Behörde (Direktorat und regionale Ämter) und den County Governors überwacht und unterstützt werden.2
Norwegen diskutiert aktuell über die Frage, wie Aufsicht und Steuerung gestärkt, Zuständigkeiten geklärt und private Einrichtungen besser kontrolliert werden können – um Themen, die auch in Deutschland aus Gründen des Kindeswohls aktuell sein müssen.
In mehreren baltischen und nordischen Staaten sind zentrale Ministerien oder spezialisierte Agenturen für rechtliche Standards, Strategien und übergeordnete Aufsicht zuständig, während die konkrete Arbeit dezentral erbracht wird.3
Gemeinsam ist diesen Modellen: Es gibt eine klar benannte zentrale Fachverantwortung mit definierter Aufsichtsfunktion – nicht lediglich eine Rechtsaufsicht ohne Einblick in die fachliche Qualität wie in Deutschland aktuell.
Professionalisierung: Mindeststandards für Fachkräfte
International wird Kinderschutz zunehmend über Kompetenzrahmen (Qualifikationsmatrix) und Mindeststandards professionalisiert: Globale Frameworks wie das „Child Protection Competency Framework“ oder systemische Ansätze definieren technische und verhaltensbezogene Kompetenzen, die Fachkräfte zwingend mitbringen müssen.3
Solche Rahmen werden explizit für Personalgewinnung, Fortbildung, Leistungsbewertung und Karrierewege genutzt – Kinderschutz ist und muss ein klar umrissenes Professionenfeld mit definiertem Kompetenzprofil sein.
England geht mit CAFCASS (Children and Family Court Advisory and Support Service) noch einen Schritt weiter: Die dort tätigen Family Court Advisers sind ausnahmslos qualifizierte Sozialarbeiter, die zusätzlich intensiv in Familienrecht, Gerichtsverfahren, Kinderschutzdiagnostik, häuslicher Gewalt und Kinderentwicklung geschult sind.
Sie arbeiten ausschließlich im Kontext von Familiengerichten, vertreten die Perspektive der Kinder gegenüber dem Gericht und unterliegen klaren fachlichen Anforderungen und einer eigenen Organisationskultur – deutlich stärker professionalisiert als die deutschen Jugendämter, insbesondere in Bezug auf die Mitarbeitenden im Jugendamt Greifswald.
Übertragen auf ein deutsches Reformmodell heißt das für die Fachkräfte:
- Mindestabschluss (z.B. Master Soziale Arbeit / Psychologie / Pädagogik mit Kinderschutz‑Schwerpunkt).
- Verbindliche Zusatzqualifikationen in familiengerichtlichen Verfahren, Bindungsdiagnostik, Traumapädagogik, interkultureller Kompetenz.
- Landesweit einheitliche Zulassung als „Kinderschutz‑Fachkraft“ mit regelmäßiger Rezertifizierung und verpflichtender Fortbildung, gesteuert durch eine unabhängige Fachbehörde.
Wie weit ist Deutschland im Jahr 2026 davon entfernt, wenn man mit den Zuständen und der Kompetenz der Mitarbeitenden im Jugendamt Greifswald zu tun hat!
Anspruch an Amtsleitung und Governance
Ein moderner Kinderschutz braucht Führungskräfte, die nicht nur „das Gestrige verwalten“ und ansonsten den Schein eines integeren Amtes wahren, sondern als fachliche und moralische Autorität anerkannt sind.
Berichte über Kinderschutzsysteme in Europa betonen die Notwendigkeit einer zentralen Führungsverantwortung mit klar definierten Rollen, Interdisziplinarität und einer professionellen, gut ausgebildeten Fachkräftebasis.5
Daraus lässt sich für eine neue Struktur ableiten:
- Amtsleitungen nur mit nachweislich langjähriger Fachpraxis im Kinderschutz, fundierter Führungsqualifikation und belegten Soft Skills (Kommunikation, Konfliktfähigkeit, ethisches Urteilsvermögen, Teamführung).
- Transparente Auswahlverfahren mit Assessment‑Center, verpflichtenden Referenzen aus der Praxis, Beteiligung von externen Fachleuten und ggf. Betroffenenvertretungen.
- Regelmäßige externe Evaluation der Amtsleitung (z.B. 360‑Grad‑Feedback, externe Audits, Kennzahlen zu Beschwerdemanagement, Personalfluktuation, Qualität von Berichten und Gerichtsverfahren).
So würden Führungspositionen nicht mehr in erster Linie politisch oder verwaltungsintern „durchgereicht“, sondern als hochspezialisierte, verantwortliche Profession mit eigenem Ethik‑ und Kompetenzprofil verstanden (fun fact: Im Jugendamt Greifswald werden die Jugendamt-Akten noch mit Bleistift durchnummeriert. Die Jugendamtsleiterin hatte keine Kenntnis von diesem gestrigen, operativen Akt in ihrem Amt im persönlichen Gespräch).
Was die Politik jetzt konkret tun kann
Wenn Sie als Abgeordnete, Kommunalpolitiker oder Verantwortliche in Ministerien diesen Text lesen, sind Sie Teil derjenigen, die das aktuelle, nicht kindeswohl-dienliche System verändern können.
Aus meiner Sicht als Pflegevater und Betroffener sind die zentrale Schritte:
- Auflösung des kommunalen Jugendamts als hoheitliche Kinderschutzbehörde
Hoheitliche Kinderschutzaufgaben (Inobhutnahmen, fallführende Gefährdungseinschätzungen, Pflegekinderwesen, Gerichtsberichte) liegen bei einer „Landesagentur Kinderschutz“, operativ arbeitende Regionalstellen unterliegen einer Fachaufsicht (die Anforderungen gelten längst für andere Ämter in Deutschland).
- Strenges Berufsrecht für Kinderschutz‑Fachkräfte
Landes‑ oder bundesweites Berufsregister, definierte Mindestqualifikation, Kompetenzrahmen nach internationalen Standards, regelmäßige Rezertifizierung und verpflichtende Supervision.
Diese neuen Ansprüche an die Mitarbeitenden rekrutieren die gut ausgebildeten und motivierten Fachkräfte, welche heute das Jugendamt mangels Struktur und Komptenez meiden.
- Eigenständiger, hochprofessioneller Gerichts‑Dienst
Nach Vorbild von CAFCASS: eine unabhängige Organisation, deren Fachkräfte ausschließlich für Gerichte arbeiten, Kinder anhören und eigene, von den Behörden unabhängige Einschätzungen abgeben.
- Mehrstufige Fachaufsicht und unabhängige Kontrolle
Zentraler Fachträger (Land), regionale Aufsichtsbehörden, Ombudsstellen, Beschwerdemanagement und externe Qualitätsaudits, ähnlich wie in nordischen Systemen mit Social Supervisory Authorities.
- Klare ethische Leitlinien und Soft‑Skill‑Anforderungen
Kodifizierter Ethik‑Kodex (Transparenz, Gleichbehandlung, Kindeswohl, Achtung der Pflegeeltern- und Elternrechte) als ein essenzieller Bestandteil moderner Professionalität, verbindliche Schulungen zu Gewaltfreiheit, Machtreflexion, Diskriminierung und Diversität; Verstöße können bis zum Entzug der Berufszulassung führen.
Nicht Verbesserung, sondern Transformation
Unser Modell in etablierter Form bringt nicht ein „bisschen bessere Verwaltung“, sondern eine nachhaltige und kindeswohldientliche Transformation in anderem institutionellem Rahmen, in dem hochqualifizierte, kontrollierte und ethisch gebundene Fachkräfte im Mittelpunkt stehen – und nicht kommunale Opportunitäten oder Machtspiele.
Diese Professionalität im Jugendamt muss uns das Kindeswohl wert sein!
Quellennachweise
- Division of responsibility in the Child Welfare Services ↩︎
- Norwegian Child Welfare Services – Wikipedia ↩︎
- Profit Residential Care for Children in Four Nordic Countries ↩︎
- Child Protection in Humanitarian Action (CPHA) Competency Framework ↩︎
- Profit Residential Care for Children in Four Nordic Countries ↩︎